15.02.2018
Globale Datenkatastrophe bahnt sich an
Globale Datenkatastrophe bahnt sich an
„Microsoft-Fall“ kommt vor
obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten: US Supreme Court entscheidet über
die Zukunft der Datensicherheit
Hamburg, 15. Februar 2018 – US-Unternehmen müssen künftig
eventuell jegliche geforderte Daten, auch aus europäischen Standorten,
ausliefern, ohne den dafür notwendigen europäischen Rechtsweg einzuhalten. Darüber
wird der oberste Gerichtshof der USA bald entscheiden, eine mündliche Anhörung dazu
findet in wenigen Tagen statt. Damit schwappt eine weitere Datenkatastrophe aus
den vereinigten Staaten Richtung Europa: Schon 2011 sorgt der Patriot Act für
Aufsehen. Er erlaubt US-Behörden ohne richterliche Anordnung den Zugriff auf
Server von US-Unternehmen. 2013 machte dann Edward Snowden die Bemühungen der
Datenkrake NSA publik. Mit der aktuell erwarteten Diskussion schiebt sich die
Gesetzgebung der USA nun eventuell vollständig am Europäischen Datenschutz vorbei.
EU-DSGVO durch US-Gesetz
ausgehebelt, Europäer machtlos
Die Anhörung
vor dem Supreme Court ist der vorläufige Höhepunkt einer Auseinandersetzung
zwischen Microsoft und der US-Regierung. Microsoft setzt sich schon seit Jahren
über alle gerichtlichen Instanzen hinweg gegen Bemühungen der U.S.-Regierung
zur Wehr, Einsicht in Daten zu erhalten, die in einem Rechenzentrum in Irland
gespeichert sind.
Ein Einsatz,
den auch Detlef Schmuck, Geschäftsführer der TeamDrive Systems GmbH positiv hervorhebt: „Es ist definitiv lobenswert, dass Microsoft
bereits seit Jahren daran arbeitet, eine Katastrophe für U.S. Cloud Service
Anbieter abzuwehren. Doch schon jetzt ist bei Unternehmen die Unsicherheit
groß, gegen Europäischen Datenschutz bei der Nutzung von U.S. Cloud Services zu
verstoßen. Insbesondere nach der Einführung der EU-DSGVO könnten schließlich schwerwiegende
Rechtsfolgen für Europäische Firmen drohen.“ Als Beispiel nennt Schmuck die
Nachvollziehbarkeit personengebundener Daten wie von der EU-DSGVO gefordert.
„Dem widerspricht der U.S. Patriot Act, der Unternehmen in der Regel zum
Schweigen über die Herausgabe der Daten verpflichtet“, warnt Schmuck.
Über Fragen zu Gesetzgebung und
Datensicherheit informiert TeamDrive interessierte Unternehmen mithilfe des
Whitepapers „Sichere Cloud Collaboration nach DSGVO“ unter https://www.teamdrive.com/de/.
TeamDrive gilt als die „sicherste Sync&Share-Software der Welt made in
Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und
Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch
für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst
die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt
kann die Daten entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche
Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus
allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie
Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive
unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.
Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg, E-Mail: info@teamdrive.com, Internet: www.teamdrive.com
PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel.: 0611 / 973150, E-Mail: team@euromarcom.de, Internet: www.euromarcom.de
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Detlef Schmuck, Geschäftsführer der TeamDrive Systems GmbH
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