15.02.2018

Globale Datenkatastrophe bahnt sich an

Globale Datenkatastrophe bahnt sich an

„Microsoft-Fall“ kommt vor

obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten: US Supreme Court entscheidet über

die Zukunft der Datensicherheit

Hamburg, 15. Februar 2018 – US-Unternehmen müssen künftig

eventuell jegliche geforderte Daten, auch aus europäischen Standorten,

ausliefern, ohne den dafür notwendigen europäischen Rechtsweg einzuhalten. Darüber

wird der oberste Gerichtshof der USA bald entscheiden, eine mündliche Anhörung dazu

findet in wenigen Tagen statt. Damit schwappt eine weitere Datenkatastrophe aus

den vereinigten Staaten Richtung Europa: Schon 2011 sorgt der Patriot Act für

Aufsehen. Er erlaubt US-Behörden ohne richterliche Anordnung den Zugriff auf

Server von US-Unternehmen. 2013 machte dann Edward Snowden die Bemühungen der

Datenkrake NSA publik. Mit der aktuell erwarteten Diskussion schiebt sich die

Gesetzgebung der USA nun eventuell vollständig am Europäischen Datenschutz vorbei.

EU-DSGVO durch US-Gesetz

ausgehebelt, Europäer machtlos

Die Anhörung

vor dem Supreme Court ist der vorläufige Höhepunkt einer Auseinandersetzung

zwischen Microsoft und der US-Regierung. Microsoft setzt sich schon seit Jahren

über alle gerichtlichen Instanzen hinweg gegen Bemühungen der U.S.-Regierung

zur Wehr, Einsicht in Daten zu erhalten, die in einem Rechenzentrum in Irland

gespeichert sind.

Ein Einsatz,

den auch Detlef Schmuck, Geschäftsführer der TeamDrive Systems GmbH positiv hervorhebt: „Es ist definitiv lobenswert, dass Microsoft

bereits seit Jahren daran arbeitet, eine Katastrophe für U.S. Cloud Service

Anbieter abzuwehren. Doch schon jetzt ist bei Unternehmen die Unsicherheit

groß, gegen Europäischen Datenschutz bei der Nutzung von U.S. Cloud Services zu

verstoßen. Insbesondere nach der Einführung der EU-DSGVO könnten schließlich schwerwiegende

Rechtsfolgen für Europäische Firmen drohen.“ Als Beispiel nennt Schmuck die

Nachvollziehbarkeit personengebundener Daten wie von der EU-DSGVO gefordert.

„Dem widerspricht der U.S. Patriot Act, der Unternehmen in der Regel zum

Schweigen über die Herausgabe der Daten verpflichtet“, warnt Schmuck.

Über Fragen zu Gesetzgebung und

Datensicherheit informiert TeamDrive interessierte Unternehmen mithilfe des

Whitepapers „Sichere Cloud Collaboration nach DSGVO“ unter https://www.teamdrive.com/de/.

TeamDrive gilt als die „sicherste Sync&Share-Software der Welt made in

Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und

Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch

für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst

die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt

kann die Daten entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche

Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus

allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie

Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive

unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.

Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg, E-Mail: info@teamdrive.com, Internet: www.teamdrive.com

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel.: 0611 / 973150, E-Mail: team@euromarcom.de, Internet: www.euromarcom.de

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Detlef Schmuck, Geschäftsführer der TeamDrive Systems GmbH

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